Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für jedes siebte Kind einer Familie derselben Eltern. Diese Patenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter: Der Bundespräsident bringt damit die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck und stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für das Gemeinwesen haben. Da Anträge auf Übernahme der Patenschaft über die örtlich zuständige Stadtverwaltung an das Bundespräsidialamt geleitet werden, obliegt es der Stadt oder Gemeinde, die Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft und das Patengeschenk in Höhe von 500 Euro auszuhändigen.
Seit 1949 übernahm der jeweilig amtierende Bundespräsident über 79.000 Ehrenpatenschaften, im Jahr 2015 waren es 550. Bundespräsident Gauck hat seit seinem Amtsantritt im März 2012 etwa 2.200 Ehrenpatenschaften übernommen.
v.li: Sozialreferentin Dr. Hülya Düber, Georg Jeschke mit Joël, Julie Jeschke mit Emilie. Foto: Claudia Penning-Lother
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