Infoveranstaltung für Landwirte an der Rothmühle


Bauernverband, Maschinenring und Landkreis laden gemeinsam ein am 3. August



Landkreis Schweinfurt. Neben hochwertigem Kompost und Strom (aus dem entstandenen Biogas) entsteht am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle des Landkreises Schweinfurt aus Grüngut und Bioabfall auch flüssiges Gärsubstrat. Interessierte Landwirte sind eingeladen, sich am Mittwoch 3. August, ein Bild von der modernen Anlage und dem hochwertigen flüssigen Gärsubstrat zu machen und Näheres über die Ausbringungsmöglichkeiten und Abnahmekonditionen zu erfahren.



Die Kreisgruppe Schweinfurt des Bayerischen Bauernverbandes, der Maschinenring Arnstein und Mittelmain e.V. und die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt laden Landwirte zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 3. August 2016 um 9 Uhr am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (bei Geldersheim) ein. Dort besteht auch die Möglichkeit die Anlage bei einer fachkundigen Führung zu besichtigen.



Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, sich aber für das Material interessiert, kann sich gern an Heiko Glöckler im Landratsamt Schweinfurt wenden unter Telefon 09721/55-550.



Versehen mit dem Gütezeichen der Bündesgütegemeinschaft Kompost e.V. (RAL GZ 245) als Qualitätsmerkmal, steht das flüssige Gärsubstrat nun als Düngemittel für den landwirtschaftlichen Einsatz bereit. Die Güte- und Prüfbestimmungen zielen auf eine bessere Qualität als gesetzlich vorgeschrieben ab. Die untersuchten Inhaltsstoffe geben u.a. Informationen über den Düngewert des Flüssigdüngers. Neben dem hohen Gehalt an gut verfügbarem Stickstoff sind es vor allem Phosphat und Kaliumoxid sowie die im Vergleich zu Mineraldünger bodenverbessernden Eigenschaften, die das Gärsubstrat auszeichn en.



Um das flüssige Gärsubstrat effektiv und umweltschonend auf Feldern möglichst in der Nähe auszubringen, gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Arnstein und Mittelmain e.V. und dem Lohnunternehmen Agrarservice Drescher, Eßleben. Bei größeren Mengen besteht auch die Möglichkeit Abnahmeverträge direkt mit dem Anlagenbetreiber abzuschließen. In Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft wird eine bodennahe Ausbringung ggf. im Rahmen des KULAP gefördert.


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