EM 2016: Liveübertragung in der Gastronomie


Während der Fußball-Europameisterschaft vom 10. Juni bis 10. Juli 2016
gelten in Würzburg einige Sonderregelungen, damit die vielen
Fußballbegeisterten die Liveübertragungen der Gastronomie sicher
genießen können und auf den öffentlichen Plätzen nach Abpfiff kein
Scherbenmeer zurückbleibt.

Demnach ist es Gastronomiebetrieben erlaubt, im Ein-, Ausgangs- oder
Fensterbereich oder direkt an der Hauswand einen Fernseher aufzustellen,
dessen Bildschirmdiagonale 139 cm (55 Zoll) nicht überschreiten darf.
Grenzt eine Freischankfläche nicht unmittelbar an den Gastronomiebetrieb
an, kann die Platzierung des Bildschirms in Absprache mit der
Gaststättenbehörde erfolgen. Die Bildschirmoberkante darf sich in
maximal 2 Metern Höhe befinden. Der Einsatz von Beamern im Außenbereich
ist untersagt. Diese Regelung gilt für genehmigte
Sondernutzungsflächen.

Auf genehmigten Sondernutzungsflächen ist das Aufstellen und Betreiben
zusätzlicher Ausschankeinrichtungen (z.B. Zapfanlagen) nicht zulässig.
Für alle offiziellen EM-Spieltage mit Beteiligung der deutschen
Nationalmannschaft werden im Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft
vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 der Straßenverkauf und die Abgabe von
Getränken in Glasflaschen an Gäste, Kunden oder Passanten zur Mitnahme
auf die Straße ab 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr untersagt.

Die Sperrzeit für Außengastronomie wird bei Spielen der
Europameisterschaft mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft wie
folgt festgelegt:
- Für Spiele mit Beginn um 18.00 Uhr gelten die in der Konzession
festgesetzten Betriebszeiten;
- bei Spielen der Gruppenphase, die um 21.00 Uhr beginnen, endet
die zulässige Betriebszeit um 24.00 Uhr;
- bei Spielen der KO-Runde ab dem Achtelfinale mit Beginn um 21.00
Uhr endet die maximal zulässige Betriebszeit um 00.30 Uhr.

Betriebe, die eine kürzere Sperrzeit haben, sind davon nicht
betroffen.

Abweichende Regelungen und Einzelfallanordnungen bleiben vorbehalten.
Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.

Die Regelungen wurden im Vorfeld mit der Polizei und dem Bayerischen
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., Bezirk Unterfranken,
abgestimmt.

Verstöße gegen diese Regelungen werden von der Stadt Würzburg nicht
toleriert und gegebenenfalls angezeigt.

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