Nach gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr in Erlenbach am Main – Dritter Tatverdächtige ermittelt – Jugendliche sind weitgehend geständig


Würzburg/Erlenbach am Main, 23. März 2016

Ergänzung zur gestrigen Pressemitteilung "Fahndungserfolg der Bundespolizei nach gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr in Erlenbach am Main":

Ermittler der Bundespolizei haben gestern (22. März) die beiden am Montagabend vorübergehend festgenommenen Jugendlichen im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten vernommen.

Zuvor hatten diese bereist den Namen des dritten Beteiligten genannt, der am Montagabend noch unerkannt vom Tatort entkommen konnte. Auch er wurde von Bundespolizisten zu Hause aufgesucht und anschließend im Bundespolizeirevier Aschaffenburg im Beisein eines Erziehungsberechtigten vernommen.

Bei den drei Tatverdächtigen handelt es sich um zwei 15-jährige und einen 16-jährigen Deutschen, die in Aschaffenburg und im Landkreis Miltenberg leben. Sie gaben in den Vernehmungen zu, für die zwei Betonklötze und den Bauzaun im Bahngleis am 21. März verantwortlich zu sein. Zudem räumten zwei der drei Jugendlichen ein, am 20. März den Abfallbehälter in das Gleis gelegt zu haben. Ein Personenzug war später mit dem Hindernis kollidiert.

Eine Beteiligung an dem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr am 5. März, bei dem an beinahe gleicher Stelle unter anderem ein Fahrrad als Hindernis in das Gleis gelegt und durch eine Regionalbahn überfahren wurde, streiten alle drei ab. Nach Ansicht der Ermittler wirken diese Aussagen auch glaubwürdig.

Das Schuldbewusstsein der drei Tatverdächtigen ist unterschiedlich ausgeprägt. Während ein Jugendlicher gegenüber den Ermittlern Reue für die Tat zeigte, sind die beiden anderen wenig bis gar nicht einsichtig. Grundsätzlich scheint allein dreien nicht bewusst gewesen zu sein, in welche Gefahren sie die Zuginsassen gebracht hatten.

Die Bundespolizei wird nun noch die Triebfahrzeugführer anhören, die mit ihren Zügen die verschiedenen Hindernisse überfahren hatten. Anschließend werden die Ermittler Strafanzeige gegen die drei Jugendliche stellen.

Aller Voraussicht nach werden auf die Beschuldigten neben dem Strafverfahren noch zivilrechtliche Forderungen der Westfrankenbahn sowie der Eigentümer der verwendeten Hindernisse zukommen.


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