Fröhliche Feiern in der Silvesternacht stehen bevor - Polizei stellt sich auf einsatzreiche Nacht ein
Die Unterfränkische Polizei wird in der Silvesternacht erneut mit verstärkten Kräften im Einsatz sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der letzten Nacht des Jahres eine Vielzahl von Einsätzen zu bewältigen ist. Beim Wechsel von 2014 auf 2015 fielen 293 Einsätze an, bevor in den Morgenstunden des ersten Jahrestages dann Ruhe einkehrte. Sachbeschädigungen, Streitigkeiten aller Art, Körperverletzungen, Ruhestörungen und ähnliches werden auch sicher dieses Jahr zu vielen Einsätzen führen.
Gerade der übermäßige Genuss von Alkohol kann auch oft zum Problem werden. An mancher Stelle kommt es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltstraftaten wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Andere geraten durch den Alkohol in eine hilflose Lage und benötigen folglich medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst. Insbesondere Jugendliche sind in den Silvesternächten der vergangenen Jahre häufig stark alkoholisiert aufgefallen und mussten teilweise wegen einer Alkoholvergiftung in Kliniken betreut werden. Hier appelliert die Polizei an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben.
So schön das Feuerwerk im Silvesterhimmel Jahr für Jahr auch ist, so gefährlich ist leider der unsachgemäße Umgang mit Raketen und Böllern. Jedes Jahr aufs Neue kommt es zu schweren Verletzungen beispielsweise weil Feuerwerkskörper in der Hand explodierten, in eine Menschenmenge geschossen wurden, oder es passieren Unfälle mit selbstgebastelten oder ungeprüften Feuerwerksköpern aus dem Ausland.
Gerade von ungekennzeichneten und ungeprüften pyrotechnischen Gegenständen aus Osteuropa sollte man die Finger lassen, da diese Böller unzuverlässig und hochgefährlich sein können. Wer dennoch im Besitz solcher Gegenstände ist, muss zusätzlich mit einer Anzeige rechnen.
Das Polizeipräsidium Unterfranken weist ausdrücklich darauf hin, nur pyrotechnische Gegenstände zu verwenden, die durch das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden. Solche Gegenstände sind leicht an einer BAM-Kennzeichnung bzw. einer CE-Zertifizierungsnummer zu erkennen. Die Kennzeichnung setzt sich aus dem Kürzel „BAM – P“ und der Nummer der Kategorie, in die die Pyrotechnik eingeteilt wurde zusammen. Kategorie I steht für Kleinstfeuerwerk wie Boden- und Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen und darf auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Die Kategorie II steht für Kleinfeuerwerk und umfasst die gängigen Raketen, Feuertöpfe, Knaller, Fontänen usw. Dieses Feuerwerk darf erst ab 18 erworben werden.
Der Verkauf von Feuerwerk startet am 29.12.2015.Das Abbrennen der Pyrotechnik selbst ist nur an den Tagen vom 31.12. bis zum 01.01. gestattet. . Wer außerhalb dieser Zeitspanne Feuerwerkskörper zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zudem ist das Abbrennen im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- sowie Altersheimen verboten.
Wer Raketen und Böller abschießen möchte, sollte dies nicht alkoholisiert tun, um Unfälle zu vermeiden. In Kinderhände gehören pyrotechnische Gegenstände sicherlich nicht. Und selbst Kleinstfeuerwerk sollte von Kindern und Jugendlichen nur unter der Aufsicht von Erwachsenen gezündet werden.
Eine letzte, aber nicht weniger wichtige Bitte der Polizei: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol das Auto stehen. Planen Sie im Vorfeld ein, wie sie sicher auch ohne Auto nach Hause kommen oder nehmen Sie sich ein Taxi. Damit die erste Nacht des Jahres auch unfallfrei endet.
Trotz allen Warnhinweisen und dem Appell an friedliche Feiern wünscht die Unterfränkische Polizei allen natürlich viel Vergnügen beim Feiern und eine fröhliche Silvesternacht! Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr und kommen sie „gut rüber“.
Quelle: Polizei
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Vielen Dank für Ihre Nachricht . Das SW-N.TV Team