Blaulicht-Schweinfurt: In der Öffentlichkeit herumgeballert - Mann mit Schreckschuss Waffe löst größeren Einsatz der Polizei aus


Weil er mit seiner erst kürzlich legal erworbenen Schreckschuss Waffe in der Öffentlichkeit zwei Schüsse abgegeben hat, ist am Montagnachmittag ein Endvierziger zunächst vorläufig festgenommen worden. Nach der Abklärung der Sachlage wurde er anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Waffe verbleibt zunächst einmal bei der Polizei. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eingeleitet worden.

Gegen 14.30 Uhr teilten zwei Zeugen mit, dass sie im Bereich vom Philosophengang zunächst einen Schuss gehört und gleich darauf einen Mann gesehen haben, der mit einer Handfeuerwaffe einen weiteren Schuss in Richtung einer Steinmauer abgegeben hat. Danach hat er seine Waffe eingesteckt und ist seelenruhig seines Weges gezogen.

Nach dem Eingang der Mitteilung wurde sogleich eine Großfahndung der Polizei ausgelöst, an dem sich alle zur Verfügung stehenden Funkstreifen beteiligten. Der Unbekannte war zunächst aber wie vom Erdboden verschluckt. Im Bereich des Tatortes wurden von Polizeibeamten zwei Hülsen aufgefunden, die auf Platzpatronen mit einem Gasgemisch hindeuteten.

Gleichzeitig angelaufene Ermittlungen in der Dienststelle führten dann zu einem möglichen Tatverdächtigen. Die Überprüfung seiner Wohnanschrift verlief jedoch negativ. Nachdem seine Telefonnummer recherchiert werden konnte, wurde der 49-Jährige wenig später an einer Bushaltestelle im Stadtgebiet festgenommen. Die Schreckschuss Waffe wurde sichergestellt.

Die weitere Abklärung erbrachte dann folgendes Ergebnis:

Am 9. Dezember erwarb der Betroffene ganz legal bei der zuständigen Behörde den sogenannten „kleinen Waffenschein“. Dies berechtigt ihn zum Beispiel dafür, dass er eine Schreckschuss Waffe besitzen darf. Zwei Tage später kaufte er sich für rund 100 Euro auch eine solche.

Um deren Gebrauchsfähigkeit und -tüchtigkeit zu überprüfen kaufte er sich am Tattag die Munition und machte anschließend „die Probe aufs Exempel“.

Weil das Schießen mit der Waffe aber lediglich in den eigenen vier Wänden oder dem eigenen Grundstück zulässig ist, wobei auch noch sichergestellt sein muss, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können, hat er sich jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingehandelt.



Das zuständige Referat der Stadt Schweinfurt, als Strafverfolgungsbehörde, entscheidet jetzt über das Strafmaß. Weiterhin wird hier auch die Entscheidung über eine eventuelle Rückgabe der Waffe und auch die zukünftige Eignung des Betroffenen hinsichtlich seines kleinen Waffenscheins getroffen.


Symbolfoto

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