Schweinfurt-Gerolzhofen: Ausbildungsstart: Mit Durchblick in die Ausbildung


Fragen und Antworten zum Ausbildungsstart für Auszubildende
Für den Großteil der Jugendlichen steht der Beginn des neuen Ausbildungsjahres unmittelbar bevor. Mit der Unterschrift
unter den Ausbildungsvertrag beginnt dann ein neuer Lebensabschnitt, der für die Jugendlichen neue
Verantwortung, neue Herausforderungen, neue Aufgaben und auch neue Freiheiten mit sich bringt.
„Der Start in die Berufsausbildung ist aufregend und in den ersten Ausbildungstagen überrollt die Ausbildenden
eine wahre Informationsflut. Viele Auszubildende haben dann natürlich eine Menge an Fragen“, sagt Claas
Meyer, DGB Jugendsekretär in Nordbayern.
Was muss ich beim Ausbildungsvertrag beachten? Muss ich wirklich Überstunden machen? Was ist, wenn es einfach
nicht passt – kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln? – sind Fragen, die Auszubildende sich oft stellen.
Seit mehr als 10 Jahren beantwortet die DGB Jugend auf ihrem Online-Portal www.dr-azubi.de die Fragen der
Auszubildenden und gibt auch weitere hilfreiche Auskünfte rund um die Berufsausbildung. „Wir wollen Jugendliche
dabei unterstützen, gleich zu Beginn der Ausbildung ihre Rechte und Pflichten zu kennen“,so Claas Meyer.
„Ratsuchende können sich jeder Zeit online, anonym und barrierefrei an Dr. Azubi wenden und erhalten zeitnah
eine kompetente Antwort.“
Ebenso kann man sich auch direkt an das DGB Jugendsekretariat in Schweinfurt wenden und dort weitere Informationen
erhalten.
Als Orientierung hat Dr. Azubi die häufigsten Fragen in einem Katalog zusammengefasst und beantwortet.
Darüber hinaus sind individuelle Fragen willkommen. Von diesem Angebot haben den vergangenen Jahren weit
mehr 5.000 Jugendliche Gebrauch gemacht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi
und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den
gesetzlichen Vertretern - in der Regel den Eltern - unterschrieben werden. Betrieb und Azubi bekommen je ein
Exemplar. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie zum Beispiel die sachliche und zeitliche Gliederung
der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.
Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag
gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Dr. Azubi rät: Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt
sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.

Was bedeutet die Probezeit?
Grundsätzlich dient die Probezeit zum gegenseitigen Kennenlernen und dauert mindestens vier Wochen bis maximal
vier Monate. Während der Probezeit können sowohl Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen ohne
Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?
Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem
anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Azubis
aber einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Dr. Azubi rät: Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!

Müssen Azubis Überstunden machen?
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Azubis im Betrieb sind, um ihren Beruf zu
erlernen - und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden,
müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle
Überstunden müssen der oder dem Azubi mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen
werden.
Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?
Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Azubis dürfen ihren Jahresurlaub
im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Dr. Azubi rät: Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats
darauf reagieren.
Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung
findet, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb
auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent - Azubis in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55
Prozent - der üblichen tariflichen Vergütung.

Wie reagiert man bei einer Abmahnung?
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten
nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen
müssen.
Dr. Azubi rät: Den Inhalt der Abmahnungen genau prüfen und bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung
verfassen. Außerdem den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht.
Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert.
Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen
die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.

Quelle DGB
Claas Meyer
DGB Jugendsekretär Nordbayern


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