Blaulicht: Nach Pkw-Aufbruch – Zwei Tatverdächtige festgenommen – Mehrere Taten im Fokus


KITZINGEN UND WÜRZBURG. Einen entscheidenden Hinweis für die Polizei lieferte am Mittwochabend eine Frau, nachdem ihr Pkw aufgebrochen worden war. Sie merkte sich das Teilkennzeichen eines verdächtigen VW, der am Donnerstagvormittag von einer Zivilstreife in Würzburg kontrolliert wurde. Zwei männliche Insassen im Alter von 30 und 31 Jahren stehen jetzt im dringenden Verdacht gleich mehrere Pkw-Aufbrüche verübt zu haben. Die Kripo Würzburg führt die Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg.



Am Mittwochabend gegen 17:50 Uhr hatte eine Cabrio-Fahrerin ihr Fahrzeug auf dem Pendlerparkplatz neben der B8 am Repperndorfer Berg geparkt und verschlossen. Nach nur 5 Minuten kam sie zu ihrem Fahrzeug zurück und bemerkte, dass aus dem Innenraum ein Mobiltelefon und eine Geldbörse verschwunden waren. Bei der Aufnahme durch Beamte der Polizeiinspektion Kitzingen wurde bekannt, dass der Geschädigten ein verdächtiger VW Golf Kombi aufgefallen war. Auch an Teile eines Kennzeichens konnte sich die Frau noch erinnern.



Einer Streife der Zivilen Einsatzgruppe fiel dann am Donnerstagvormittag im Stadtgebiet von Würzburg ein parkendes Fahrzeug in der Haugerpfarrgasse auf, das genau auf die Beschreibung passte. Zu dem am Steuer sitzenden Mann kam kurze Zeit später noch ein weiterer hinzu. Während der sich anschließenden Kontrolle fanden die Polizeibeamten typische Aufbruchswerkzeuge und einen größeren Bargeldbetrag in dem Golf. Die beiden Männer wurden zur Kriminalpolizei Würzburg gebracht.



Bei den darauffolgenden Ermittlungen haben sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, dass die beiden wohl mehrere Pkw-Aufbrüche in der jüngeren Vergangenheit verübt haben dürften. Im Fokus der Ermittler stehen jetzt Taten in Güntersleben, Kitzingen und dem Würzburger Steinbachtal.



Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde angeordnet, dass das Duo am Freitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt wird. Dieser wird über den Erlass von Untersuchungshaftbefehlen entscheiden.



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