Weiteres Vorgehen in Sachen Auswirkungen der Rente mit 63 auf bestehende Altersteilzeitverträge - Stadt Bad Kissingen bietet Ausgleichszahlungen an
Folgende Eckpunkte wurden heute mit dem Personalrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert:
1. Es werden keine Vereinbarungen über die unveränderte Fortführung der Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Es verbleibt insofern bei der Folge, dass die Altersteilzeitverträge mit Eintritt der Voraussetzungen der Rente mit 63 – ohne Kündigung, sondern kraft Gesetzes – enden.
2. Der Stadtrat hat der Verwaltung jedoch ein Mandat gegeben, den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Abfindungen anzubieten. Diese orientieren sich der Höhe nach an den individuellen nachgewiesenen Mindereinnahmen.
3. Voraussetzung für die Zahlung einer möglichen Abfindung sind
a.) die Vorlage von geeigneten Berechnungen der Sozialversicherungsträger und ZVK
b.) der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, welche die abschließende Bereinigung des Themas zum Gegenstand hat,
c.) die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.
Weitere Auskünfte/Informationen werden mit Verweis auf laufende Verfahren bei Gericht nicht gegeben.
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