Geisterfahrer auf B 27 ausgewichen – Autofahrerin kracht in Leitplanke – Glücklicherweise nur leicht verletzt


Geisterfahrer auf B 27 ausgewichen – Autofahrerin kracht in Leitplanke – Glücklicherweise nur leicht verletzt



WÜRZBURG. Auf der Bundesstraße 27 hat sich am Sonntagabend ein Unfall ereignet, der durch einen Geisterfahrer verursacht wurde. Eine entgegen kommende Autofahrerin war bei einem Ausweichmanöver ins Schleudern geraten und mit ihrem Fahrzeug gegen die Leitplanke geprallt. Dank des Airbags kam die Frau mit leichteren Verletzungen davon. Der Führerschein des Unfallverursachers wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg sichergestellt.



Mit Ihrem Pkw war die 46-Jährige auf dem linken Fahrstreifen der B 27 in Richtung Veitshöchheim unterwegs. Kurz nach der Abfahrt zum Media Markt wurde die Frau aus dem Landkreis Würzburg kurz vor 22.00 Uhr nach eigenen Angaben auf Lichter eines entgegenkommenden Fahrzeugs aufmerksam. Als sie diesem PKW auswich, der sich ihr auf ihrer Fahrspur näherte, verlor die Frau am Steuer direkt unterhalb der Brücke in den Neuen Hafen die Kontrolle über ihren Mazda und prallte gegen die Leitplanke. Von dort wurde der Pkw abgewiesen. Das Auto drehte sich in der Folge mehrfach, bevor es total beschädigt auf der Fahrbahn zum Stehen kam. Die Fahrerin wurde zur Beobachtung in eine Würzburger Klinik gebracht.



Der Geisterfahrer, der mit seiner Ehefrau unterwegs war, verließ die Bundesstraße 27 etwa 200 Meter nach der Unfallstelle an der Ausfahrt zur Unterdürrbacher Straße und hielt dort mit seinem Mercedes an. Eine Überprüfung des 70-jährigen Fahrers ergab, dass keinerlei alkoholbedingte Beeinflussung vorlag. Trotzdem wurde der Führerschein des Mannes auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Gegen den Autofahrer aus Baden-Württemberg wird jetzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung Anzeige erstattet.



Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die B 27 für etwa eine Stunde gesperrt. Allerdings kam es aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens zu keinerlei Behinderungen.

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