Weitere Gebührenentlastung für Würzburger


Weitere Gebührenentlastung für Würzburger

Würzburg * Der Würzburger Stadtrat hat eine weitere
Gebührenentlastung für die Bürger beschlossen: Ab dem 1. Januar wird
auf Initiative von Stadtkämmerer Christian Schuchardt der Eigenbehalt
bei den Kanaleinleitungsgebühren entfallen.

Generell gilt: Für jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser muss auch
Kanaleinleitungsgebühr gezahlt werden. Anders verhält es sich bei
Gartenbesitzern, die Wasser auch für den eigenen Garten benötigen. Denn
jeder Gartenbesitzer kann einen geeichten Wasserzähler installieren
lassen, mit dem das Wasser gemessen wird, dass er im Garten verbraucht.
Für dieses kann er bei der Fachabteilung Steuern und Gebühren der Stadt
Würzburg eine Freimenge bei den Kanaleinleitungsgebühren beantragen. Nur
den *Eigenbehalt“ für zwölf Kubikmeter musste der Gartenbesitzer immer
zahlen. Durch die aktuelle Änderung der Entwässerungsbeitrags- und
Gebührensatzung der Stadt Würzburg entfällt nun diese sogenannten
*Bagatellgrenze“. Für die Abgabepflichtigen bedeutet dies, dass
durch Sonderwasserzähler nachgewiesene Wassermengen bei der Bemessung
der Kanaleinleitungsgebühren in voller Höhe abgesetzt werden können. Bei
dem derzeitigen Gebührensatz von 1,79 Euro je Kubikmeter entspricht der
Wegfall des Eigenbehaltes von zwölf Kubikmeter einer Ersparnis von 21,48
Euro jährlich.
Stadtkämmerer Christian Schuchardt: *Die bisherige Praxis hat immer
wieder zu Beschwerden geführt. Durch einen eigenen geeichten
Wasserzähler entsteht mehr Verbrauchsgerechtigkeit und kann Geld
gespart werden.“
Alternativ besteht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, einen
Pauschalabzug von 15 Kubikmeter Gartenwasser für Hausgärten über 200
Quadratmeter zu beantragen. Im Übrigen beträgt die Eichfrist für
Sonderzähler sechs Jahre. Danach sind die Zähler dann neu zu eichen
beziehungsweise auszuwechseln.

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