KEINE DURCHFAHRTSERLAUBNIS DURCH DIE FUßGÄNGERZONE für Taxifahrer in Bad Kissingen


VERWALTUNGSGERICHT WÜRZBURG LEHNT EILANTRAG EINES TAXISFAHRERS AUS BAD KISSINGEN AB; KEINE DURCHFAHRTSERLAUBNIS DURCH DIE FUßGÄNGERZONE

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag eines Taxisfahrers aus Bad Kissingen abgelehnt. Er hatte beantragt, dass er – wie der Stadtbus – für die Zeit der Sperrung der Von-Hessing-Straße/ Amtsgerichtskreuzung mit seinem Taxi durch die Ludwigstraße fahren darf. Der genannte Straßenbereich ist seit Mittwoch bis Freitagabend wegen Asphaltierungsarbeiten für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Gericht lehnte den Antrag des Taxi-fahrers im Eilverfahren ab. Auch in der Hauptsache sieht das Verwaltungsgericht nach summarischer Prüfung keine Aussicht auf Erfolg. Ab Samstag wird das Problem schon wieder erledigt sein– die Route über die Amtsgerichtskreuzung wird dann wieder befahrbar sein.

Die Taxifahrer in Bad Kissingen hatten sich über die Tatsache massiv beschwert, dass für die dreitägige Sperrung der Von-Hessing-Straße/Maxstraße die Stadtbuslinie über die Ludwigstraße fahren darf, die Taxis jedoch nicht.

Aus Sicht der Stadt Bad Kissingen stellt sich der Vorgang so dar:

Zunächst hat der Stadtbus, da er dem öffentlichen Verkehr dient, Vorrang vor Taxi, da ausschließlich dem Individualverkehr dient.

Auch handelt es sich nur um knapp drei Tage, in denen die Straße gesperrt ist, also um einen vorübergehenden, überschaubaren Zeitraum. Und letztlich ist es ein Unterschied, ob ein Bus wenige Male pro Stunde zu festgesetzten Zeiten auf seiner regelmäßigen Linie durch die Ludwigstraße fährt oder ob eine Vielzahl von Taxis der Stadt unkoordiniert den ganzen Tag über durch die Fußgängerzone fahren dürfen. Denn das hätte zur Folge, dass man sämtlichen Taxis eine Ausnahmegenehmigung hätte erteilen müssen, wenn man dem Antragsteller im Eilverfahren eine solche erteilt hätte.

Immerhin handelt es sich bei der Ludwigstraße um einen Teil der Fußgängerzone in Bad Kissingen – da hat der Schutz der Fußgänger, älterer Menschen und Kindern absoluten Vorrang. Das sieht im Übrigen - neben dem Verwaltungsgericht Würzburg - auch die Polizei in Bad Kissingen so. Diese hatte sich ebenso bereits von Anfang an gegen eine Durchfahrtserlaubnis für Taxis ausgesprochen.



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