Würzburg : Straßenreinigungs- und Abfallgebühren: Moderate Anpassung nach Neukalkulation bis 2016

Straßenreinigungs- und Abfallgebühren:
Moderate Anpassung nach Neukalkulation bis 2016

Die Straßenreinigungsgebühren und die Abfallwirtschaftsgebühren wurden
von den Stadtreinigern für den Zeitraum 2014 bis 2016 neu kalkuliert.
Eine moderate Anpassung ist vor allem aufgrund der konstant gestiegenen
Personalkosten notwendig. Den Endverbraucher kosteten aber vor etwa
zehn Jahren beide Gebühren schon einmal mehr.

Die Abfallwirtschaftsgebühren wurden vor vier Jahren für den Zeitraum
2010 bis 2013
kalkuliert. Der neue Kalkulationszeitraum erstreckt sich von 2014 bis
2016. Die neue
Kalkulation beläuft sich somit auf drei Jahre. Nachdem die
Abfallwirtschaftsgebühren im Kalkulationszeitraum 2007-2009 um 13,3% und
2010-2013 um 2,6% bei den Standardabfallbehälterkombinationen gesenkt
wurden, ist nun wieder eine Anpassung vorzunehmen. Im Zeitraum 2004-2016
konnten die Personalkostensteigerungen durch die Senkung der
Verbrennungskosten beim MHKW und durch Gebührenüberschüsse aus Vorjahren
aufgefangen werden. Die Summe der tariflichen Steigerungen von 2004 bis
zum Jahr 2016 (Ende des neuen Kalkulationszeitraums) beläuft sich auf
29,6%. Zusätzliche Personalkostenmehrungen sind im Bereich der
Wertstoffhöfe (Verkürzung der langen Wartezeiten für die Bürger), bei
der Müllabfuhr durch den erhöhten
öffentlich Abfuhraufwand in Straßen mit Gewichtsbeschränkungen (Einsatz
zusätzlicher
Müllsammelfahrzeuge mit 7,5 t) sowie durch den erhöhten Ausfall von
Beschäftigten und
langfristig erkrankten Beschäftigten erforderlich gewesen.

Die Umlage für die Verbrennung am MHKW ist ab 2014 mit 90 €/t
einkalkuliert.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist an der Altdeponie Faulenberg
die zügige weitere
Untersuchung mit horizontaler und vertikaler Abgrenzung der
*Schlammgruben“ und
möglicher Schadstoffverläufe erforderlich, ein Sanierungsbedarf ist
bereits erkennbar und einkalkuliert.

Die Gebührenanpassung bei den Standardkombinationen (Regelgestellung)
beträgt im
Durchschnitt 7,6 %. Das Gesamtgebührenvolumen liegt unter dem des
Kalkulationszeitraumes 2004-2006. Nach der Gebührenanpassung sind die
Gebühren der
Standardkombinationen noch um 9,2 % niedriger als beim
Kalkulationszeitraum 2004-
2006. In einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt fallen ab 2014
pro Kopf rund 15 € Mehrkosten im Jahr an.

Die Gebühr für Abfallsäcke für Restmüll (Abfälle zur Beseitigung)
beträgt weiterhin 3,50 €.
Die Gebühr für Abfallsäcke für kompostierbare Abfälle beträgt wie
bisher 4,00 € und die
Gebühr für Abfallsäcke für Papier, Pappe und Kartonagen weiterhin 1,00
€.

Die Verrechnung der Anliefergebühren bei Direktanliefern an den
Entsorgungsanlagen des
Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg erfolgte bisher durch den
Zweckverband.
Künftig müssen die Gebühren für Anlieferer aus dem Stadtgebiet Würzburg
durch die
Stadt Würzburg veranlagt werden. Aus diesem Grund ist für diese Fälle
die Gebühr in der Abfallwirtschaftsgebührensatzung festzulegen. Über
diese wie auch die Straßenreinigungsgebührensatzung beraten der
Werkausschuss am 1.Juli und der Stadtrat am11. Juli.

Die Straßenreinigungsgebühren wurden vor drei Jahren für den Zeitraum
2011 bis 2013
kalkuliert. Der neue Kalkulationszeitraum erstreckt sich von 2014 bis
2016. Nachdem die Straßenreinigungsgebühren ab dem Jahr 2005 um 8,6%
gesenkt und seitdem konstant gehalten werden konnten, ist nun ebenfalls
eine Anpassung vorzunehmen.
Im Zeitraum 2004-2013 konnten die Personalkostensteigerungen durch
Gebührenüberschüsse
aus Vorjahren und Erstattungen für den Winterdienst aufgefangen
werden.
Die strengeren Winter der letzten Jahre und die damit verbunden
Erstattungen für den
Winterdienst haben dazu geführt, dass die Straßenreinigungsgebühren
nicht schon früher
erhöht werden mussten.

Die Summe der tariflichen Steigerungen von 2004 bis zum Jahr 2016 (Ende
des neuen
Kalkulationszeitraums) belaufen sich auf 29,6%. Zusätzliche
Personalkostenmehrungen
sind durch den erhöhten Aufwand in Straßen mit Gewichtsbeschränkungen
(Einsatz kleinerer Kehrmaschinen und Fahrzeuge) sowie durch den
erhöhten Ausfall von Beschäftigten und langfristig erkrankten
Beschäftigten erforderlich
gewesen sowie die künftig zusätzliche Innenstadtreinigung in den
Abendstunden.
Im Vergleich zu den Abfallwirtschaftsgebühren ist die Ersparnis beim
MHKW von
geringerer Bedeutung, da hier nur der Straßenreinigungsmüll entsorgt
wird.

Die Gebührenanpassung beträgt 9,4 %. Die jährliche
Straßenreinigungsgebühr in
Reinigungsklasse 1 beträgt 7,60 € pro laufendem Frontmeter/Jahr und
entspricht in der
Höhe der Straßenreinigungsgebühr des Jahres 2004.

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