Noch immer zu wenige Vorschläge für die Schöffen-Wahl

Noch immer zu wenige Vorschläge für die Schöffen-Wahl





Schweinfurt - In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden in den bayerischen Städten und Gemeinden Vorschlagslisten erstellt, aus denen durch einen Schöffenwahlausschuss entschieden wird.



Leider sind für die hiesige Wahl bis dato noch nicht genügend Vorschläge bei der Stadt Schweinfurt eingegangen.


Die Vorschlagsliste liegt noch bis



Freitag, 12. April



beim Bürgerservice im Rathaus zum Eintragen der eigenen oder anderer geeigneter Personen aus. Unter www.schweinfurt.de kann das Vorschlagsformular auch ausgedruckt und per Post oder Fax an die Stadt Schweinfurt gesandt werden.



Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.



Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern ausgeübt werden, die deutsche Staatsangehörige sind, bei Amtsantritt am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Interessenten müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Schweinfurt wohnen. Die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen können im Bürgerservice eingesehen werden.



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