Würzburg: Melden Sie Ihren Hund an, denn bei Hundesteuerkontrollen wird ein hohes Bußgeld fällig!

Würzburg, 18. Februar 2013


Wer im Stadtgebiet Würzburg einen über vier Monate alten Hund besitzt, ist verpflichtet, diesen bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Hundesteuermarke muss immer mitgeführt werden, es besteht jedoch keine Tragepflicht. Darauf weist die Stadt Würzburg hin, denn viele Hundehalterinnen und Hundehalter sind sich der Meldepflicht nicht bewusst.
Zur Anmeldung des Hundes ist lediglich ein Anruf bei der Stadtverwaltung nötig unter Tel. 09 31/37 32 33 während der Öffnungszeiten Mo, Mi 8.30-13 Uhr, Di, Do 8.30-12 Uhr und 14-16 Uhr, Fr 8.30-12 Uhr. In Kürze sollen auch Formulare auf www.wuerzburg.de bereitgestellt werden.
Wer bislang die Anmeldung versäumt hat, kann dies jederzeit nachholen. Dies ist besonders wichtig, da die Stadt Würzburg in den nächsten Wochen und Monaten wieder verstärkt Hundesteuerkontrollen durchführen wird. Wer seinen Hund nicht angemeldet hat, dem droht ein Bußgeld ab 100 Euro pro Jahr. Die Hundesteuermarke dient bei Kontrollen als Nachweis der Anmeldung. Verlorene Hundezeichen können gegen Gebühr von 1 Euro im Rathaus ersetzt werden.
Derzeit sind in der Stadt Würzburg 2.786 Hunde angemeldet. Die Steuer beträgt laut Hundesteuersatzung derzeit für jeden zu versteuernden Hund 80,00 Euro im Jahr. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Art. 3. Abs. 1.

Kommentare