Alkohol? Hier nicht!

Alkohol? Hier nicht!
Bislang waren der Stadt die Hände gebunden, wenn es darum ging, Alkoholverbote an bestimmten Brennpunkten im öffentlichen Raum zu verhängen. Und jedem Schweinfurter fallen nach kurzem Überlegen mit Sicherheit mindestens zwei öffentliche Plätze ein, an denen häufig Alkohol getrunken wird und dementsprechend dort die Stimmung ist. Doch damit soll nun Schluss sein.
Denn der Bayerische Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beschlossen. Und das bedeutet: Die Stadt Schweinfurt soll künftig das Trinken von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr verbieten können. Nun muss nur noch der Bayerische Landtag über diesen Gesetzesentwurf entscheiden.
Damit auch in Schweinfurt ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen ausgesprochen werden kann, hat Stadträtin Stefanie Stockinger im Namen der CSU-Fraktion hierzu einen Antrag gestellt: Die Verwaltung soll eine Verordnung vorbereiten, die den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen unserer Stadt zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr verbietet. Wenn die Verwaltung der Stadt Schweinfurt diese jetzt schon vorbereitet, dann kann gleich nach der Zustimmung des Bayerischen Landtags das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen in Kraft treten, so Stockinger. Dadurch können bestimmte Brennpunkte entschärft werden. Dies wird nicht DER Schritt sein, um das Koma-Saufen der Jugendlichen von jetzt auf gleich zu beenden, weiß Stockinger, aber es ist ein Schritt.

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