Amerikanische Faulbrut bei Bienenvölkern in Stadt und Landkreis festgestellt Entsprechende Maßnahmen eingeleitet

Amerikanische Faulbrut bei Bienenvölkern in Stadt und Landkreis festgestellt
Entsprechende Maßnahmen eingeleitet


Schweinfurt. Bei Bienenvölkern von drei Imkern im Landkreis Schweinfurt und von vier Imkern in der Stadt Schweinfurt wurde die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Deshalb hat das Landratsamt sowie die Stadt Schweinfurt eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung dieser Seuche erlassen und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Betroffen ist ein Gebiet von Rütschenhausen im Westen bis Mainberg im Osten. Diesen Sperrmaßnahmen unterliegen etwa 70 Imker. Die Sperrgebiete sind in den Amtsblättern der betroffenen Gemeinden veröffentlicht.

Die Seuche beschränkt sich allein auf die Bienenbrut. Menschen und andere Tiere als Bienen sind nicht gefährdet, auch nicht durch den Genuss von Honig.

Alle bekannten Imker innerhalb der Sperrgebiete wurden angeschrieben. Nicht angeschriebene Imker in den Sperrgebieten sind aufgefordert sich beim Veterinäramt im Landratsamt Schweinfurt zu melden.

In den Sperrgebieten müssen alle Bienenvölker amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut überprüft werden. Bei einem Großteil der Bienenvölker wurde diese Untersuchung zwischenzeitlich durchgeführt. Wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit ist es jetzt nicht mehr möglich, diese Untersuchung ohne Schädigung der Bienen fortzuführen; sobald allerdings die Winterruhe der Bienen vorüber ist, wird das Veterinäramt die fehlenden Untersuchungen nachholen.

Im Sperrbezirk dürfen die Bienenvölker nicht von ihrem Standort entfernt werden. Dies gilt auch für Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Es dürfen aber auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk hinein gebracht werden, betont das Veterinäramt.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine Erkrankung der Bienenbrut. Wegen der Bedeutung der Bienen als landwirtschaftliches Nutztier ist diese Erkrankung eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger ist ein Bakterium (Paenibacillus larvae), der ausschließlich die Bienenbrut befällt. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten sie dabei ab und gehen dann in die Dauerform (Spore) über. Beim Entfernen der abgestorbenen Larven kommen die Ammenbienen mit dem Erreger in Kontakt und übertragen diesen im weiteren dann wieder auf die neue Brut. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber den Erreger.

Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Bienenvolkes schnell aus. Es kann aber sein, dass sie erst nach Monaten oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes führt. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk kann auch durch fremde Bienen geschehen, die in die durch Faulbrut geschwächten Völker eindringen und sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen.

Grundsätzlich gilt: Jeder, der Bienen halten will – also auch Hobbyhalter mit nur ein oder zwei Völkern –, muss dies von Anfang an dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzeigen. Außerdem muss jeder Imker, der seine Völker zeitweise an einem anderen Ort außerhalb des eigenen Landkreises aufstellen will, dem zuständigen Veterinäramt ein Bienengesundheitszeugnis vorlegen.

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