Die Stadt Würzburg weist darauf hin, dass aktuell der Betrieb von Sportstätten untersagt ist. Von dieser Regelung betroffen sind leider auch der Skatepark in den Mainwiesen, sowie die beiden Skateanlagen in Versbach und Oberdürrbach und die Parkouranlage in der Lindleinsmühle.
Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ist die Ausübung von Individualsportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. Das bedeutet zwar, dass der Individualsport generell möglich ist, jedoch nicht auf Sportstätten (§ 10 Abs. 1 und 3 der 11. BayIfSMV). Da Skateanlagen unzweifelhaft Sportstätten und keine Kinderspielplätze im Sinne der BayIfSMV sind, wurden sie von der Stadt Würzburg geschlossen.Über diese Regelung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Schildern auf den öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie Sportanlagen informiert. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Fachabteilung Ordnungsaufgaben und der Polizei.
Die öffentlichen Kinderspielplätze dürfen gemäß den aktuellen Regelungen weiterhin von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand zwischen den Kinder zu achten.
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