Stadt Bad Kissingen befragt Anwohner zu Änderungswünschen in Bezug auf die Aufhebung des wechselseitigen Parkens in Bad Kissingen
Mit Beschluss vom 14.09.2016 hat der Bad Kissinger Bauausschuss die Stadtverwaltung beauftragt, die noch bestehenden Regelungen zum wechselseitigen Parken aufzuheben und das straßenbegleitende Parken – soweit keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen – grundsätzlich auf der Straßenseite zu erlauben, auf der sich die meisten Parkmöglichkeiten befinden. Nach einer Überprüfung vor Ort ist nun beabsichtigt, in den betroffenen Straßen wie folgt zu erlauben:
a) Albrecht-Dürer-Straße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
b) Am Zückberg: Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Seite mit den geraden Hausnummern
c) Ballingstraße: Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der nördlichen Seite (Hotel Frankenland)
d) Boxberger Straße: Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Seite mit den geraden Hausnummern
e) Franz-Schubert-Straße: Parken auf der Seite mit den geraden Hausnummern
f) Friedrich-von-Gärtner-Straße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
g) Frühlingstraße: Parken für Bewohner mit Parkausweis zwischen der Einmündung in die Martin-Luther-Straße und der Erlöserkirche auf der westlichen Seite (Astoria Hotel)
Im weiteren Verlauf bis zur Kreuzung mit der Von-der-Tann-Straße/Pfaffstraße Parken auf der nördlichen Seite (ehemaliges Rixen-Hotel), ab dem Anwesen Nr. 9 auf beiden Seiten
Bis zur Einmündung in die Dapperstraße Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
h) Gartenstraße: Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
i) Händelstraße: Parken auf der Seite mit den geraden Hausnummern
j) Hohmannstraße: Parken auf der Seite mit den geraden Hausnummern
k) Von-Humboldt-Straße: Parken – soweit es bisher wechselseitig geregelt war - auf der Seite mit den geraden Hausnummern
l) Ignatius-Taschner-Straße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
m)Johannes-Brahms-Straße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
n) Lenbachstraße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
o) Pestalozzistraße: Parken auf der Seite mit den geraden Hausnummern
p) Pfaffstraße: Parken für Bewohner mit Parkausweis bis zum Anwesen Nr. 9 auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern erlaubt.
Im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Straße „Am Zückberg“ Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Südseite
q) Prinzregentenstraße: zwischen dem Ende des verkehrsberuhigten Bereichs und der Schranke Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Seite mit den geraden Hausnummern
r) Schillerstraße: Parken für Bewohner mit Parkausweis auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
s) Schlesierstraße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
t) Sudetenlandstraße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
u) Von-der-Tann-Straße: Parken für Bewohner mit Parkausweis zwischen der Kreuzung mit der Frühlingstraße/Pfaffstraße und der Kreuzung mit der Dapperstraße/Am Zückberg auf der Seite mit den geraden Hausnummern
Im weiteren Verlauf bis zum Übergang in die Kolpingstraße wird das Parken auf der nördlichen Seite (gegenüber Klinik Bavaria) erlaubt.
v) Veit-Stoß-Straße: Parken auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern
Sollten seitens der Bewohner dieser Straßen Änderungswünsche bestehen, haben sie die Möglichkeit, diese bis
Freitag, den 21.10.2016
im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 1, Zimmer 3, telefonisch unter +49 (0)971/807-2400 oder per E-Mail (rwarzecha@stadt.badkissingen.de) vorzubringen. Die Änderungswünsche werden dann in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft. Ab der 43. Kalenderwoche wird der städtische Servicebetrieb die Beschilderung ändern.
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