A7, Landkreis Schweinfurt
Durch zwei Staatsanwaltschaften gesuchte Person kontrolliert
Am Abend des vergangenen Freitags wurde ein 28-jähriger Pkw- Fahrer aus Norddeutschland durch eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck auf einem Autohof der A7 einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei stellte sich heraus, dass der 28-jährige von zwei Staatsanwaltschaften gesucht wurde. Unter anderem hatte er noch eine Geldstrafe i.H.v. 1500,- € zu zahlen. Da er zunächst nur die Hälfte des geforderten Betrags
zahlen konnte wurde ihm nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zunächst die Weiterfahrt untersagt. Nachdem der Restbetrag durch einen Bekannten auch noch eingezahlt worden war, durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Zwei Fahrten unter Drogeneinfluss
Am vergangenen Wochenende konnten durch die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck zwei Pkw-Fahrer, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen, aus dem Verkehr gezogen werden.
Bei einem 28-jährigen Österreicher und einem 39-jährigen Bremer, fielen den Beamten diverse Verhaltensweisen auf, die auf vorangegangenen Drogenkonsum hindeuteten. Bei beiden war deshalb eine Blutentnahme die Folge.
Außerdem müssen beide mit einem Bußgeld i.H.v. mindestens 500,- €, sowie einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zudem wurde beiden die Weiterfahrt untersagt.
A 70, Landkreis Haßfurt
Lkw-Fahrer nickt ein, kommt von der Fahrbahn ab und sein Sattelzug kippt in die Böschung
In der Nacht vom Sonntag auf den heutigen Montag, gegen 01:45 Uhr, kam der tschechische Fahrer eines deutschen Sattelzuges mit seinem Fahrzeuge zunächst leicht nach rechts von der Fahrbahn ab. Beim Versuch seinen Sattelzug zurück auf die
Fahrbahn zu lenken kippte der Auflieger jedoch nach rechts gegen die Böschung. Durch den Sattelzug wurden größere Mengen Erde auf die Fahrbahn geschleudert, so dass hier der rechte Fahrstreifen durch die Autobahnmeisterei zur
Reinigung, sowie zur Bergung gesperrt werden musste. Die Ladung des Aufliegers, 10 t Erde in Säcken, musste per Hand umgeladen werden., weshalb sich die Bergung erhelblich in die Länge zog. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Die Schadenshöhe wird vom Sachbearbeiter auf ca. 30000,- € geschätzt.
Da der Fahrer angegeben hatte eingeschlafen zu sein, wurde mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gehalten. Durch die Staatsanwaltschaft wurde daraufhin angeordnet, dass der Fahrer
eine Summe in vierstelliger Höhe als Sicherheit zu leisten habe. Auf die Beschlagnahme seines Führerscheins wurde zunächst verzichtet. Es kann nach Abschluss der Ermittlungen jedoch noch ein längeres Fahrverbot in Deutschland auf ihn zukommen.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Vielen Dank für Ihre Nachricht . Das SW-N.TV Team