Deutschland-Franken: Wettbewerbsrecht – Driessen fordert Reform im Interesse der Unternehmen


Wettbewerbsrecht – Driessen fordert Reform im Interesse der Unternehmen
Festveranstaltung zur UWG-Reform 2015 / Münchner Professor präsentiert Gutachten
zum Schutz unternehmerischer Interessen im Lauterkeitsrecht / Justizminister Baus-
back: „Wertvolle Anregungen an Gesetzgeber und Politik“



„UWG-Reform 2015 - Unternehmerischen Interessen eine Stimme geben“: Unter
diesem Motto findet am heutigen Dienstag in München eine Festveranstaltung
statt, die der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) organi-
siert hat. In diesem Rahmen präsentiert Prof. Dr. Ansgar Ohly, Inhaber des Lehr-
stuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbs-
recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sein Gutachten zur Neu-
ordnung des Gesetzes des unlauteren Wettbewerbs (UWG) mit dem Titel „Der
Schutz unternehmerischer Interessen im Lauterkeitsrecht“. Er gibt darin fünf
Empfehlungen für den Schutz unternehmerischer Interessen:

1. Gleichrangiges Nebeneinander von Mitbewerber- und Verbraucherschutz im
EU-Wettbewerbsrecht
2. Beschränkung von Informationspflichten auf ein notwendiges Maß
3. Regelung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen verbraucherschützende
Normen außerhalb des UWG in den jeweiligen Sondergesetzen und nicht im
UWG
4. Umsetzung von zeitgemäßem Marketing in der Praxis
5. Verbesserung der Übersichtlichkeit des UWG durch eine deutlichere Tren-
nung von Verbraucher- und Mitbewerberschutz

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betont in seinem Grußwort
den hohen Stellenwert der Lauterkeit des Wettbewerbs. Zu Recht sprächen sich

die bayerischen Industrie- und Handelskammern dafür aus, ihrem traditionellen
Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“, das für Fairness und Nachhaltigkeit im Wirt-
schaftsleben steht, auch im Lauterkeitsrecht wieder mehr Geltung zu verschaf-
fen. „Fairer Wettbewerb ist eine tragende Säule unserer freien Marktwirtschaft.
Ebenso wie die Verbraucherinteressen müssen wir auch die Interessen unserer
Unternehmerinnen und Unternehmer im Blick behalten, damit sich ehrbare Kauf-
leute nicht aus dem Markt verabschieden. Mitbewerberschutz und Verbraucher-
schutz gehen Hand in Hand. Ein funktionierender Wettbewerb dient gerade auch
den Interessen unserer Verbraucher. Ich freue mich, dass die Ergebnisse des
Gutachtens jetzt vorliegen. Sie liefern für den weiteren Reformprozess wertvolle
Gedanken und Anregungen.“

Peter Driessen, BIHK-Hauptgeschäftsführer, ergänzt: „Mitten im aktuellen UWG-
Reformprozess hat die von Professor Ohly vorgeschlagene große Lösung drei
entscheidende Vorteile: eine klarere Systematik, geringeres Konfliktpotential mit
der Europäischen Richtlinie zu Unlauteren Geschäftspraktiken und den deutli-
chen Hinweis, dass der Mitbewerberschutz nicht unter dem Vorbehalt des Ver-
braucherschutzes steht.“ Der Ohly-Vorschlag weise einen überzeugenden Weg
bei der anstehenden Neuregelung: „Mit diesem Gutachten wollen wir uns auf
Landes-, Bundes- und EU-Ebene nachdrücklich für ein wettbewerbsfähiges Wirt-
schaftsrecht einsetzen“, betont Driessen.

Mit der Veranstaltung dankt der BIHK im Namen aller bayerischen IHKs, die zu-
sammen die Interessen von 973.000 Unternehmen vertreten, zugleich den baye-
rischen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern sowie den Vorsitzenden und
Beisitzern der Einigungsstellen für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten bei den
bayerischen IHKs. Ohne deren zum Teil bereits jahrzehntelange ehrenamtliche
Tätigkeit könnten weder die Kammern für Handelssachen noch die Einigungs-
stellen bei den IHKs funktionieren.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat im Januar 2015 einen Gesetzesentwurf
vorgelegt, mit dem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) näher
an die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vom 11. Mai
2005 anzugleichen ist, um die Fortsetzung eines Vertragsverletzungsverfahrens
zu vermeiden, das die EU-Kommission wegen aus ihrer Sicht bestehender Um-
setzungsdefizite eingeleitet hat. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, das Gesamt-
interesse der Wirtschaft zu vertreten, setzen sich die bayerischen IHKs auch im
laufenden Novellierungsprozess des UWG für die Unternehmerinteressen ein:
Die Ursprungsidee des UWG als „Recht unter (ehrbaren) Kaufleuten“ soll im Inte-
resse von mehr Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten (Mitbewerber, Markt-
teilnehmer und Verbraucher) wiederbelebt und auch in der Gesetzesstruktur
nachvollziehbar gemacht werden.

Um diese Themen und Fragestellungen zu vertiefen und frühzeitig in den Re-
formvorgang einzubringen, hat der BIHK Prof. Dr. Ohly beauftragt, ein Gutachten
zu erstellen. Es basiert auf persönlichen Gesprächen mit Unternehmensvertre-
tern und den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage aller bayerischen IHKs.



Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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