Blaulicht: Nach Fußtritten und Faustschlägen gegen Polizeibeamten – Ermittlungen wegen versuchten Totschlags


BAD NEUSTADT/SAALE, LKR. RHÖN-GRABFELD. Nach einer massiven Auseinandersetzung vor einer Diskothek in Bad Neustadt an der Saale in der Nacht zum vergangenen Sonntag wird jetzt gegen einen 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags ermittelt. Der Mann steht im dringenden Verdacht, zwei Polizeibeamte u. a. durch Faustschläge attackiert und verletzt zu haben.



Wie bereits berichtet, war es gegen 02:15 Uhr zwischen dem Sicherheitspersonal der Diskothek und einer Personengruppe zu einer Auseinandersetzung gekommen, weil den Männern der Einlass in das Lokal verwehrt worden war. Es entwickelten sich heftige Diskussionen, wobei eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Neustadt/Saale versuchte, deeskalierend auf die Parteien einzuwirken. Dabei wurden die Beamten von dem 28-Jährigen angegriffen.



Die beiden Polizisten wurden durch das massive Vorgehen verletzt. Ein Beamter erlitt durch einen Faustschlag leichte Verletzungen. Der zweite Beamte trug eine Schädel- und Thoraxprellung davon. Er wurde im Krankenhaus behandelt und anschließend wieder entlassen. Seinen Dienst konnte er nicht mehr fortsetzen.



Der Beschuldigte war vorläufig festgenommen worden. Da der Mann unter Alkoholeinfluss stand, wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der 28-Jährige vorerst wieder auf freien Fuß. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Nachdem sich bei weiteren Zeugenvernehmungen erste Hinweise konkretisiert hatten, wonach der Beschuldigte neben heftigen Faustschlägen mit einem Fußtritt gegen den bereits am Boden liegenden Polizisten vorgegangen war, wurden nunmehr Ermittlungen wegen versuchten Totschlags geführt.



Der 28-Jährige wurde am Dienstagmittag festgenommen und nach Schweinfurt gebracht. Nach Sichtung der Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Diskothek und der Anhörung des Beschuldigten verneinte der Ermittlungsrichter den dringenden Tatverdacht für ein Tötungsdelikt und setzte den Festgenommenen, da kein Haftgrund vorlag, wieder auf freien Fuß.





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