Jüngst zeigte sich dies bei einem Feuerwehreinsatz in Schweinfurt: Eine Frau ist auf tragische Weise in ihrer Wohnung durch Rauchgase umgekommen. Trotz eines beherzt handelnden Nachbarn und schnellen Eingreifens der Feuerwehr der Stadt Schweinfurt kam für die Frau jede Hilfe zu spät.
Einen zuverlässigen Schutz bieten Rauchmelder. Bei geringsten Rauchgaskonzentrationen ertönt ein lautes Alarmsignal, sodass Bewohner sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Seit dem 1. Januar 2013 sind Rauchmelder in neu gebauten Wohnungen Pflicht (Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung). In jeder Wohnung müssen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Vorhandene Wohnungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden. Für die Installation der Rauchmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer verantwortlich. Für die Betriebsbereitschaft ist in der Regel der unmittelbare Nutzer (Mieter) verantwortlich.
Rauchmelder sind bereits zu sehr günstigen Preisen etwa in Baumärkten oder im Elektro- und Brandschutzfachhandel erhältlich und lassen sich problemlos montieren. Achten sollte man auf die CE-Kennzeichnung und die Produktnorm DIN EN 14604.
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