Lkr. Schweinfurt: Kritik am Kinderwettangeln in Gerolzhofen


MENSCHEN FÜR TIERRECHTE zeigen Sportangelclub beim Veterinäramt an



Gerolzhofen / Stuttgart, 13. August 2015 – Kinderwettangelveranstaltung in der Kritik: Laut Medienberichten wurde diese Woche ein kleines Mädchen vom Sportangelclub Gerolzhofen zur Angelkönigin ernannt und bekam bei der Siegerehrung für den 1. Platz ein Geschenk – ebenso wurde ein Junge für den zweiten Platz prämiert. Aus Zeitungsartikeln geht hervor, dass das Kinderwettangeln auch letztes Jahr bereits stattgefunden hatte. Der Landesverband MENSCHEN FÜR TIERRECHTE in Baden-Württemberg sieht in dieser Veranstaltung einen Verstoß gegen §17 Nr. 1 TierSchG und hat den Sportangelclub Gerolzhofen heute beim zuständigen Veterinäramt in Schweinfurt angezeigt.

„Mit Sicherheit war den Kindern nicht bewusst, dass es sich beim Wettangeln um eine mutmaßlich strafbare Handlung handelt, wie verschiedene Verfügungen von Staatsanwaltschaften inzwischen belegen“, so Dr. Tanja Breining, Biologin beim Verein MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. Die Biologin kritisiert den Ausflug auch als pädagogisch hoch bedenklich, denn „Kindern beizubringen, wie man Tiere in eine Falle lockt, um sie zu töten, kann sensible Kinder durchaus traumatisieren“, so Breining.


Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz darf der einzige Grund des Angelns nur der Nahrungserwerb sein. (1) Kommt noch ein weiterer Grund hinzu, wie hier das Wettbewerbsfischen, ist ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes nicht mehr gegeben. Laut Verfügung der StA Münster von März 2014 handelt es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.


„Könnten wir Fische schreien hören, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei ein Spaß für Kinder oder Erholung für Erwachsene“, so der Verein. Längst ist wissenschaftlich bewiesen, dass Fische Schmerz empfinden. Das britische Biologenteam um Dr. Lynne Sneddon zeigte in einer Studie, dass Regenbogenforellen typische Schmerzreaktionen zeigen, wenn man ihnen Essigsäure in die Lippen spritzt. Sie machten ruckhafte Zuckungen und rieben die Lippen am Kies des Fischtanks, um den Schmerz loszuwerden.



„Mit Kindern in die Natur zu gehen ist immer eine gute Idee“, so Breining, aber dann sollte man besser auf Bäume klettern, Holzfloße bauen, wandern, Spuren von Waldtieren suchen oder nach Plastikmüll angeln, anstatt Tiere zu verletzen und zu töten.“



Quelle: .tierrechte-bw



(1) „Wird daneben auch ein sportlicher Zweck verfolgt, insbesondere der Zweck, in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte zu ermitteln, so fehlt es an einem vernünftigen Grund, denn solche Zwecke können weder die Tötung noch die Zufügung von Schmerzen und Leiden rechtfertigen“ (Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Auflage 2009, § 17, Rn. 31)




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